Vertreter der ASFINAG informierten in der Gemeinderatssitzung über die geplanten Lärmschutzmaßnahmen entlang der A12
Ein Fachvortrag machte deutlich, wie Schallausbreitung, Berechnungsmethoden und die Wirkung einer Lärmschutzwand zu beurteilen sind. Nach den derzeitigen Berechnungen könnte die Zahl der vom Lärm betroffenen Personen mit einer Lärmschutzwand in Völs deutlich reduziert werden. Rechtliche Grundlage dazu ist die „Dienstanweisung Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen“. Darin sind die Grenzwerte mit 60dB für den Tag-Abend-Nachtzeitraum und 50dB für den Nachtzeitraum von 22-6 Uhr geregelt. Neben Lärmschutz steht auch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen im Fokus der ASFINAG-Maßnahmen.
Die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahme ist laut ASFINAG derzeit leider erst für 2032 bis 2033 vorgesehen.



