🏡 Ja zur Anpassung auf 30 % – für mehr Fairness am Wohnungsmarkt!

Die Novelle des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetzes macht es möglich, dass die Gemeinden ermächtigt werden, 30 Prozent des Basismietwertes einzuheben, der für Völs mit 14,21 bewertet wurde. Der Gemeinderat von Völs hat der Anhebung am 22.10.2025 zugestimmt. Daraus ergibt sich laut Berechnung für eine 65 Quadratmeter große Standardwohnung eine jährliche Selbstbemessungszahlung an die Gemeinde in der Höhe von rund 3.322,- Euro.

Warum dieser Schritt wichtig ist? 

In Völs werden ca. 370 Wohnungen ohne Haupt- und Nebenwohnsitz vermutet. Ca. 160 Wohnungen werden nur als Nebenwohnsitz verwendet.

➡️ Entlastung des Wohnungsmarkts: Erst die Novelle der TFLAG ermöglicht Gemeinden Maßnahmen zur Prüfung des Leerstands zu setzen.

➡️ Stärkung des Gemeinwohls: Zusätzliche Einnahmen aus dieser Abgabe fließen in wichtige Gemeindeprojekte. Damit können wir die Lebensqualität in Völs verbessern.

➡️ Ausgewogene Verantwortung: Wer Wohnraum als Anlage nutzt, trägt künftig stärker zur Finanzierung jener Strukturen bei, die allen zugutekommen. Damit setzen wir ein klares Zeichen:

Wohnen soll keine Luxusfrage sein, sondern leistbar und gerecht für alle bleiben!

Parallel dazu wünschen wir uns ein verbessertes Mietrecht, um „Miet-Nomadentum“ einzudämmen.

➡️ Für alle Wohnungsbesitzer:innen, welche eine Wohnung für den Eigenbedarf freihalten möchten, besteht weiterhin eine Ausnahmeregelung. Die Selbstbemessung muss als „Null-Runde“ eingemeldet werden! Siehe Richtline des Landes Tirol (in der jeweils geltenden Fassung).

#VölserVolkspartei #Völs #Wohnraum #FairWohnen #GemeinsamGestalten

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